© Förderkreis Gospelchor Kölleda e.V.
1.
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
2.
Der jährliche Beitrag beträgt:
- für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
15,00 EUR
- für Jugendliche (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr)
2,00 EUR
3.
Die Beiträge werden jeweils bis zum 31.01. eines Jahres fällig, im Gründungsjahr innerhalb eines Monats nacder Gründungsversammlung. Sie sind
entweder in bar an den Kassenwart des Vereins zu zahlen oder auf das Girokonto des Vereins zu überweisen.
Beitragsordnung des Vereins Förderkreis Gospelchor Kölleda e.V.